Freiwillige Feuerwehr Mömlingen
 
 
 

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der Jugendfeuerwehr Mömlingen



Aus der Feuerwehrjugend wird der künftige Nachwuchs an aktiven Feuerwehrleuten in der Feuerwehr ausgebildet.Sie betreibt sowohl  feuerwehrtechnische Ausbildung, als auch allgemeine Jugendarbeit.Die Feuerwehrjugend bietet den Jugendlichen damit eine sinnvolle Freizeitgestaltung, bei der die Jugendlichen ihre soziale Kompetenz und ihr technisches Verständnis weiterentwickeln können.

Im Jahr 1963 wurde unsere Jugendfeuerwehr gegründet. 2003 feierten wir dann unser 40-jähriges Bestehen. Somit sind wir die drittälteste Jugendfeuerwehr von Bayern.

Wir werden in Theorie und Praxis auf die Aufgaben der aktiven Feuerwehrleute vorbreitet.

Während der Ausbildung finden Wettkämpfe und Leistungsprüfungen statt. In Schauübungen wie z.B. beim jährlichen "Radler- und Wandertreff" am 3. Oktober zeigen wir unser Können.

 

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Vorankündigung!!!

 

 

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50 Jahre Jugendfeuerwehr Mömlingen

 

Dreiländertreffen

5 vom 07.06.2013 bis 10.06.2013 -----------------------------------44

 

 

 

7 bei Eurer Freiwilligen Feuerwehr Mömlingen

 

 

 

 

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Jugendordnung

 

Jugendordnung

der Jugendgruppe der

„Freiwilligen Feuerwehr Mömlingen“

 

 

 

I.

 

•  Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Mömlingen gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mömlingen e.V. zwischen dem 12 . und dem 18. Lebensjahr an (Feuerwehranwärter).

 

•  Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Mömlingen e.V. begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

 

 

II.

 

•  Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungs-bewußten Feuerwehrdienstleistenden fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:

 

•  Pflege des Verantwortungsbewußtseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe

•  Förderung des sozialen Engagements

•  staatsbürgerliche Begegnungen

•  internationale Begegnungen

•  Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, Zeltlager u. a.

•  Beteiligung an Sportveranstaltungen der Feuerwehren

•  Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren.

 

•  Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die dafür getroffenen Bestimmungen.

 

 

III.

 

•  Organe der Jugendgruppe sind der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter.

 

•  Die Jugendgruppe trifft sich einmal jährlich, jeweils zu Beginn des Jahres, zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist.

 

•  Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) und sein Stellvertreter werden durch die Gruppenversammlung für die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Mitglieder der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wiederwahl ist zulässig.

 

•  Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) vertritt die Belange der Jugendgruppe im Rahmen der in Nummer II.1 genannten Zielsetzungen und Aufgaben. Er sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigen Jugendwart und stimmt mit ihm die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.

 

IV.

 

•  Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Die Gruppenversammlung kann für diese Aufgabe, wenn sie nicht durch den Gruppensprecher (Jugendsprecher) selbst wahrgenommen werden soll, einen Kassenwart bestellen.

 

Bei Eröffnung eines Bankkontos sind folgende Personen zeichnungsberechtigt:

•  Kassenwart

•  Jugendwart

•  Vorsitzender des FW-Vereins.

 

•  In der Gruppenversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen Beschluß gefaßt.

 

•  Der Gruppensprecher (Jugendsprecher) erstellt, ggf. zusammen mit dem Kassenwart zum Jahresende einen Kassenbericht. Dieser wird von zwei Kassenprüfern geprüft, die von der Gruppenversammlung für jeweils ein Jahr aus der Mitte der Jugendgruppe gewählt werden. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht sind der folgenden Gruppenversammlung vorzutragen, die durch Beschluß die ordnungsgemäße Kassenführung zu bestätigen hat. Kassenbericht und Prüfungsergebnis sind anschließend dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis zu bringen.

 

V.

 

Die Jugendordnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Mömlingen e.V. am 27.12.1985 auf der Grundlage der Muster-Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns beschlossen. Sie wurde am 06.02.1986 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Mömlingen e.V. bestätigt.

 

 

Mömlingen, den 01.05.2000                                             

gez. Klaus Babilon            

(Kommandant der FF Mömlingen)                                                            

 

gez. Werner Knippel

(Vorsitzender der FF Mömlingen e.V.)

 

gez . Birgit Babilon

(Jugendwartin)

Dietmar Schmidt, - Freiwillige Feuerwehr Mömlingen- Sudetenstr. 36 - 63853 Mömlingen   :.
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